Der Oberste Gerichtshof legt Anforderungen für Cannabis-Clubs fest

El supremo establece requisitos para los clubes de cannabis

Der Oberste Gerichtshof legt Anforderungen für Cannabis-Clubs fest

Vor einigen Monaten wurden die Anführer eines Cannabis-Vereins in Vizcaya vom Provinzgericht freigesprochen, aber im Juli verurteilte sie der Oberste Gerichtshof und legte gestern seine Argumente vor: Cannabis-Clubs seien kriminell, wenn sie Hunderte von Menschen zum Marihuana-Rauchen zusammenbrächten und für neue Mitglieder offen seien.

«Der Anbau und Vertrieb von Cannabis in organisierter, institutionalisierter Weise und mit der Absicht, über einen längeren Zeitraum unter einer Gruppe von 290 Personen, die einer Vereinigung angehören», stellt ein Verbrechen des Drogenhandels oder gegen die öffentliche Gesundheit dar, wie es in Artikel 368 des Strafgesetzbuches beschrieben ist.

Der gemeinschaftliche Anbau von Marihuana durch Hunderte von Personen in einer für neue Mitglieder offenen Vereinigung kann eine Straftat darstellen. Das Strafgesetzbuch verurteilt Drogenhandel und die Förderung des Drogenkonsums.

Allerdings wird auch darauf hingewiesen, dass Vereinigungen nicht zwangsläufig strafbar sind, selbst wenn sie nicht legal sind: «Der gemeinsame Anbau von Cannabis, der ausschließlich für den Eigenverbrauch derjenigen bestimmt ist, die diese Produktion in kleinem Umfang fördern, kann, auch wenn es sich nicht um eine legale Tätigkeit handelt, unter bestimmten Umständen keine strafrechtliche Relevanz haben.».

Die Anführer der Ebers Hemp Studies and Users Association aus Bilbao wurden zu Haftstrafen zwischen 3 und 8 Monaten verurteilt.

Das Urteil enthält abweichende Stimmen von drei Richtern, die der Ansicht sind, dass das Gericht genauer festlegen sollte, wann diese Clubs legal sind und wann nicht, und die die vorgeschlagene Lösung als «unzureichend und unsicher» bezeichnen.

In einigen Regionen Spaniens haben die Regionalparlamente versucht, durch Gesetze diesen Rechtsrahmen zu präzisieren, beispielsweise in Katalonien oder Navarra.

Brunnen: ABC