Der Freizeitkonsum von Marihuana ist in Kalifornien nun legal.
Seit dem 1. Januar 2018 ist der Anbau legal. Aufputschmittel Sie können es zu Hause bestellen und für den Freizeitgebrauch bei autorisierten Händlern im Bundesstaat Kalifornien erwerben.
Am selben Tag wie die Präsidentschaftswahlen fand ein Referendum zur Legalisierung von Marihuana statt, das angenommen wurde. Seit dem 1. Januar sind der Freizeitkonsum und der Eigenanbau von Marihuana legal. Dies hat rückwirkend Auswirkungen auf zahlreiche Gerichtsurteile und wird in vielen Fällen die Strafregister Tausender Kalifornier löschen, die jahrzehntelang wegen Marihuanakonsums polizeilich verfolgt wurden.
Mit dieser Genehmigung wird das millionenschwere Marihuana-Geschäft sowohl den Unternehmern der Branche als auch vor allem dem Staat zugutekommen, da die Verkäufe mit 15% besteuert werden. Es wird erwartet, dass die Umsätze von 15% auf 45% steigen werden.
Spanien gehört zu den drei EU-Ländern mit dem höchsten Marihuana-Konsum, und die Nachrichten aus Kalifornien entfachen die Debatte um dessen Regulierung neu. Es ist wichtig zu betonen, dass die medizinischen Wirkungen von Marihuana es erforderlich machen, das Thema nicht als Straftat, sondern als Angelegenheit der öffentlichen Gesundheit zu behandeln. Dies facht auch die Debatte um die Regulierung der in unserem Land weit verbreiteten Cannabis-Clubs und -Vereinigungen erneut an.
Marihuana für Personen über 21 Jahren und bis zu 28,3 Gramm
Nach dem neuen Gesetz dürfen Personen über 21 Jahre ohne Rezept bis zu 28,3 Gramm Marihuana besitzen.
Darüber hinaus ist der Konsum von Marihuana an öffentlichen Orten, während der Fahrt oder im Umkreis von 300 Metern um Schulen oder Orte, an denen sich Kinder aufhalten, verboten.
Darüber hinaus benötigen Produktion, Vertrieb und Verkauf von Marihuana zunächst eine kommunale Genehmigung und anschließend eine staatliche Genehmigung.

Für den Eigenanbau gibt es keine Abstandsbeschränkungen zu Schulen oder Parks, allerdings ist die Anzahl auf sechs Pflanzen begrenzt. Der Verkauf in Ausgabestellen ist nur an Personen über 21 Jahren und auf maximal eine Unze (28,3 Gramm) pro Kauf beschränkt.
Brunnen: Die Zeitung
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