Luxemburg legalisiert den Anbau und den Freizeitkonsum von Cannabis

Luxemburgo legaliza el cultivo y el consumo de cannabis

Luxemburg legalisiert den Anbau und den Freizeitkonsum von Cannabis

Luxemburg Es wird das erste europäische Land sein, das die Produktion und den Konsum von Cannabis.

Am Freitag, dem 22. Oktober, gab die Regierung von Xavier Bettel die Genehmigung für den Anbau von Cannabis zu Hause und dessen privaten Konsum bekannt.

Die Ankündigung markiert einen grundlegenden Kurswechsel in Luxemburgs Umgang mit dem Konsum und Anbau von Cannabis zu Genusszwecken. Bislang hat das Verbot den Konsum nicht eindämmen können. Laut Justizminister Sam Tamson ist diese Gesetzesänderung ein erster Schritt. Sie zielt auch darauf ab, Konsumenten vom illegalen Markt fernzuhalten.

“Wir hatten das Gefühl, handeln zu müssen, wir haben ein Drogenproblem, und Cannabis ist die am häufigsten konsumierte Droge und macht einen großen Teil des illegalen Marktes aus”, erklärte Sam Tamson.

Die neue Cannabisgesetzgebung in Luxemburg:

  • Erwachsene über 18 Jahre dürfen bis zu vier Cannabispflanzen pro Haushalt für den Eigenbedarf legal anbauen.
  • Der Verkauf von Saatgut wird ohne Mengen- oder THC-Gehaltsbeschränkungen gestattet.
  • Es wird möglich sein Kauf von Saatgut Sie können sie in Geschäften kaufen, importieren oder online bestellen.
  • Es wird die heimische Saatgutproduktion für kommerzielle Zwecke ermöglichen, doch die Pläne für eine heimische Produktionskette und einen staatlich regulierten Vertrieb haben sich aufgrund der Covid-Pandemie verzögert.
  • Das gesetzliche Verbot des Konsums und Transports von Cannabis oder Cannabisprodukten in der Öffentlichkeit bleibt bestehen.
  • Der Verkauf von Cannabis oder Cannabisprodukten mit Ausnahme von Samen bleibt verboten.
  • Der Konsum und Transport einer Menge von bis zu 3 Gramm wird nicht mehr als Straftat, sondern als Vergehen eingestuft.

Für Hobbygärtner ist der Standort für ihre vier Pflanzen auf ihren gewohnten Wohnort beschränkt, sei es drinnen oder draußen, auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten.

Die Strafen für den Besitz von weniger als 3 Gramm würden von derzeit 251 € bzw. 2.500 € auf nur noch 25 € gesenkt. “Bei Mengen über drei Gramm ändert sich nichts; Sie gelten weiterhin als Drogenhändler”, sagte Tamson. “Auch für Autofahrer ändert sich nichts: Es gilt weiterhin die Null-Toleranz-Politik.”.

Laut Regierungsquellen ist ein staatlich reguliertes Produktions- und Vertriebssystem geplant, um die Produktqualität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Verkaufserlöse “vorrangig in Prävention, Aufklärung und medizinische Versorgung im weiten Feld der Suchterkrankungen investiert werden”.