EU-Gericht genehmigt Verkauf von CBD und dessen freien Handel über Grenzen hinweg.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat entschieden, dass ein EU-Land den Verkauf von CBD, das in einem anderen Mitgliedstaat legal hergestellt wurde, nicht verbieten darf.
Der Gerichtshof urteilte, dass CBD nicht als Betäubungsmittel eingestuft werden kann. CBD-Produkte müssen zudem die gleiche Freizügigkeit zwischen den Mitgliedstaaten genießen wie andere legale Produkte.
Darin wird außerdem festgestellt, dass die französischen Vorschriften mit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr unvereinbar sind. Es wird jedoch klargestellt, dass das Verbot durch ein Ziel des öffentlichen Gesundheitswesens gerechtfertigt sein könnte.
Dieses Urteil geht auf einen Fall zurück, der in Frankreich verhandelt und vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten wurde. Das betreffende Unternehmen vertrieb E-Zigaretten mit CBD-Öl aus Tschechien. Das CBD wurde aus legal angebauten Hanfpflanzen gewonnen, wobei sowohl Blätter als auch Blüten verwendet wurden. Der Verkauf von CBD ist nach französischem Recht verboten, und das Gericht in Marseille verhängte gegen die Unternehmensleitung verschiedene Strafen.
Die Verurteilten legten gegen die Entscheidung Berufung ein, und das zuständige Gericht verwies die Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof zur Klärung, ob die französischen Vorschriften mit dem EU-Recht vereinbar sind.
Laut Gerichtshof kann CBD nicht als “Betäubungsmittel” eingestuft werden, da das europäische Recht den Begriff “Droge” anhand zweier UN-Texte definiert: des Übereinkommens über psychotrope Substanzen und des Einheitsübereinkommens über Suchtstoffe. CBD wird im ersteren nicht erwähnt, eine wörtliche Auslegung des letzteren könnte jedoch zu seiner Einstufung als Betäubungsmittel führen. Der Gerichtshof merkt an, dass eine solche Auslegung “dem allgemeinen Geist dieses Übereinkommens und seinem Zweck, die körperliche und seelische Gesundheit der Menschheit zu schützen, widersprechen würde”.
CBD-Verkäufe in Frankreich
Der Gerichtshof erklärt, dass CBD nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol (THC) keine psychotropen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu haben scheint.
Der Europäische Gerichtshof weist darauf hin, dass das französische nationale Gericht die verfügbaren wissenschaftlichen Daten prüfen muss, um sicherzustellen, dass die behauptete reale Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht auf “rein hypothetischen” Erwägungen beruht.
Wenn Frankreich an seinem CBD-Verbot festhalten will, muss es laut Gerichtshof «die verfügbaren wissenschaftlichen Daten prüfen, um sicherzustellen, dass das angebliche reale Risiko für die öffentliche Gesundheit nicht auf rein hypothetischen Überlegungen beruht».
Das Gericht erklärt, dass der Verkauf von CBD nur dann verboten werden kann, wenn dieses Risiko ausreichend nachgewiesen ist.
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