Das Verfassungsgericht hat das katalanische Gesetz über Cannabis-Vereinigungen für ungültig erklärt.

El TC anula la ley catalana de asociaciones de cannabis

Das Verfassungsgericht hat das katalanische Gesetz über Cannabis-Vereinigungen für ungültig erklärt.

Das katalanische Verfassungsgericht (TC) hat das wegweisende katalanische Gesetz über Cannabis-Konsumentenvereinigungen, das im Juli 2017 vom Parlament verabschiedet worden war, für ungültig erklärt.

Die Aufhebung erfolgt aufgrund der Verletzung staatlicher Befugnisse, vorwiegend in Strafsachen. Dies ist dasselbe Kriterium, das zuvor in Navarra und im Baskenland zur Aufhebung ähnlicher Gesetze angewendet wurde.

Dies versetzt die fast 300 Cannabis-Konsumentenvereinigungen in Katalonien in eine rechtliche Grauzone. Das Verfassungsgericht stellt fest, dass die Vereine ihre Befugnisse überschreiten, genau wie das Gesetz, das sie reguliert. Das bedeutet, dass diese Organisationen nun ihre bisherige rechtliche Absicherung verlieren, auch wenn das Urteil ihre Schließung nicht formell anordnet.

Das Gesetz wurde mit der Begründung der Staatsanwaltschaft für ungültig erklärt, dass Cannabis zwar Elemente oder Wirkstoffe enthalte, die für eine therapeutische Anwendung geeignet seien, es sich aber streng genommen nicht um ein Arzneimittel, sondern um eine Substanz handle, die nach der strafrechtlichen Zuständigkeit des Staates als Betäubungsmittel eingestuft werde.

Schließlich stellt das Urteil auch fest, dass das Gesetz einen Rechtsrahmen enthält, der direkt auf die «Organisation des gemeinsamen Konsums und Anbaus von Cannabis» oder den «Konsum, die Lieferung und die Abgabe» dieser Substanz abzielt, was in der Verantwortung des Staates liegt.

Das Gesetz erlaubte bis zu 150 Kilo pro Jahr.

Das Gesetz regelte die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten, Selbstversorgung, Gesundheits- und Hygienekontrollmaßnahmen sowie die Befugnisse der Generalitat für Inspektions-, Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen.

Darin wurde außerdem festgelegt, dass die maximale Jahresproduktion pro Vereinigung 150 Kilogramm getrocknetes Marihuana beträgt und die Verteilung 70 Gramm pro Monat und Mitglied (20 Gramm für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren) vorsieht. Für den Konsum zu therapeutischen Zwecken war jedoch eine Erhöhung der monatlichen Höchstmenge möglich.

Das Gerichtsurteil weist die Argumente der Generalitat (der katalanischen Regierung) zurück, die die Regulierung von Cannabis-Vereinigungen in die autonomen Befugnisse bezüglich Vereinigungen oder Verbraucherschutz gemäß dem Autonomiestatut einordnete. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs reichen die autonomen Befugnisse bezüglich Vereinigungen gemäß Artikel 118 des Statuts oder bezüglich Gesundheitsschutz gemäß Artikel 162.3 b nicht aus, um eine Regelung wie die vorliegende zu stützen, die “mit Auswirkungen auf die in der Landesgesetzgebung definierte Straftat den Konsum, die Lieferung und den Vertrieb von Cannabis im Rahmen der betreffenden Nutzervereinigungen regelt”.

Brunnen: Die Zeitung

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